Voraussetzung:
- Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kannst Du die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren.
- Theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher.
- Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit.
- Gefahren werden darf nur mit Begleitperson in Deutschland und Österreich.
- Das BF 17 ist für die Klasse B (Pkw) möglich – automatisch eingeschlossen sind die Klassen L, AM.
Die Begleitpersonen:
- Es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern).
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen.
- Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt.
- Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden, auch Drogen sind nicht erlaubt.
Die Ausbildung erfolgt bei Fahrschule Wust GmbH
Bei Fragen kontaktiert uns gerne unter 0 91 61 – 6 03 17 oder schreibt uns eine Mail.