Prüfbescheinigung
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Ausbildung:
Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: 2
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten Mofakurs: 6
Voraussetzungen:
Biometrisches Lichtbild neuen Datums
Die Ausbildung erfolgt bei Fahrschule Wust GmbH
Bei Fragen kontaktiert uns gerne unter 0 91 61 – 6 03 17 oder schreibt uns eine Mail.