Moped, Roller bis 45 Km/h
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350 kg).
Es gelten folgende Bedingungen:
a) elektrische Antriebsmaschine: max. 4 kW, bbH von nicht mehr als 45 km/h
b) Verbrennungsmotor: Hubraum max. 50 cm3 und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
c) Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind
d) Lastendreirad (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind;) bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm3, Leergewicht max. 150 kg, die vor dem 1.1.2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Ausbildung:
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: keine
Fahrstunden und Theoriestunden:
Grundausbildung – keine Sonderfahrten
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12
Bei Erweiterung: 6
Klassenspezifischer Unterricht: 2
Voraussetzungen:
Biometrisches Lichtbild neuen Datums
Sehtestbescheinigung einer amtl.-anerkannten Sehteststelle
Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Die Ausbildung erfolgt bei Fahrschule Wust GmbH
Bei Fragen kontaktiert uns gerne unter 0 91 61 – 6 03 17 oder schreibt uns eine Mail.