Mittelschwere Krafträder
Krafträder über 50ccm Hubraum; bis 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von max. 0,2 kW/kg; 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen nach erneuter praktischer Prüfung alle Krafträder gefahren werden.
Ausbildung:
Mindestalter:18
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12
Bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen:
Biometrisches Lichtbild neuen Datums
Sehtestbescheinigung einer amtl.-anerkannten Sehteststelle
Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Die Ausbildung erfolgt bei Fahrschule Wust GmbH
Bei Fragen kontaktiert uns gerne unter 0 91 61 – 6 03 17 oder schreibt uns eine Mail.