Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis von Leistung und Leermasse darf max. 0,1 kW/kg betragen.
Ausbildung:
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM
Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12
Bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen:
Biometrisches Lichtbild neuen Datums
Sehtestbescheinigung einer amtl.-anerkannten Sehteststelle
Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Die Ausbildung erfolgt bei Fahrschule Wust GmbH
Bei Fragen kontaktiert uns gerne unter 0 91 61 – 6 03 17 oder schreibt uns eine Mail.