Führerschein BF17

Voraussetzung:Führerschein BF17 - Fahrschule Wust - NEA - Neustadt/Aisch

  • Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kannst Du die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren.
  • Theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher.
  • Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit.
  • Gefahren werden darf nur mit Begleitperson in Deutschland und Österreich.
  • Das BF 17 ist für die Klasse B (Pkw) möglich – automatisch eingeschlossen sind die Klassen L, AM.

 

Die Begleitpersonen:

  • Es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern).
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen.
  • Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt.
  • Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden, auch Drogen sind nicht erlaubt.

 

Die Ausbildung erfolgt bei Fahrschule Wust GmbH

Bei Fragen kontaktiert uns gerne unter 0 91 61 – 6 03 17 oder schreibt uns eine Mail.

 


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